Hohe Gebäudekosten belasten Kirchengemeinden

Bericht von der Dekanatssynode am 14.11.2014 in Traunreut
Text und Foto von Hans Eder

Rückläufige Einnahmen machen neue Konzeptionen notwendig: Sind alle kirchlichen Immobilien auch notwendig?
32 Kirchen, 38 Pfarrhäuser und noch ein gutes Dutzend anderer Gebäude sind im Besitz der 16 Kirchengemeinden in den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting, also im evangelisch-lutherischen Dekanat Traunstein. Sie alle wollen unterhalten, saniert, wärmegedämmt sein – eine Aufgabe, die bei schwindenden Kirchensteuermitteln immer schwieriger wird. So ist dieses Thema „Immobiliensicherung und Gebäudekonzeption“ Dauerthema in den Gemeinden und regelmäßig auch in der Dekanatssynode.

Bei der Tagung der Synode am vergangenen Samstag war mit der Kirchenoberverwaltungsdirektorin Ulrike Kost eine Vertreterin des Landeskirchenamtes nach Traunreut gekommen, um den Vertretern der Kirchengemeinden mit Nachdruck ans Herz zu legen, sich intensiv um ihre Gebäude zu kümmern beziehungsweise zu überlegen, ob diese auch wirklich alle gebraucht werden. Denn, so betonte sie, bei einem zu erwartenden Rückgang der Mitglieder in Bayern in Höhe von mindestens 20 Prozent, was einen Rückgang von 25 Prozent bei der Kirchensteuer bedeute, werde man sich nicht mehr einen Gebäudebestand wie derzeit leisten können.

Schon seit Jahren ist das Thema Immobilien in den Kirchengemeinden präsent, und es hat auch bereits eine Art Inventur stattgefunden, bei der die Gebäude und ihr Instandsetzungsbedarf ermittelt wurden. Bayernweit ist auf dieser Basis eine Grobermittlung der zu erwartenden Sanierungskosten ermittelt worden. Die Landeskirche hat daraufhin, wie Ulrike Kost informierte, einen Kirchensanierungsfonds auf den Weg gebracht, der derzeit bei 75 Millionen Euro liege, das Ziel seien 150 Millionen Euro.
Vor allem seien die Kirchengemeinden aber allein schon durch die hohen Betriebskosten stark belastet – und das bei langfristig sinkenden Einnahmen und wenig finanziellen Rücklagen. Von daher, so der dringende Appell der Vertreterin des Landeskirchenamtes, müssten sich alle Kirchengemeinden intensiv mit einer Reihe von Prüffragen befassen: Wie hoch sind die Betriebskosten und die Rücklagen? Wie verhält sich die Nutzfläche der vorhandenen Gebäude zur Gemeindegröße? Gibt es Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Einrichtungen, seien es Kommunen, Vereine, die katholische Kirche? Wann steht die nächste Generalsanierung an? Es müsse auch darüber nachgedacht werden, ob die „Luxusleistung“ eines Dienstwohnungsmodells so beibehalten werden müsse: Anmietung statt Eigentum könne in manchen Fällen deutlich günstiger sein.

In jedem Fall sollte sich jede Kirchengemeinde Gedanken machen, wo die Gemeindeentwicklung hingeht und die Gebäudestruktur versuchen dem anzupassen. Es müsse sich jede Gemeinde fragen, ob sie sich das, was sie hat, auch leisten kann und auch, ob alles notwendig ist. Kreativität sei hier angesagt, so Ulrike Kost, und es sollten Kooperationsmöglichkeiten geprüft werden. Die Referentin mahnte an, all diese Überlegungen nicht auf die lange Bank zu schieben. Und zur Immobiliensicherung gehöre unzweifelhaft auch dazu, dass man sich jedes Gebäude mindestens einmal im Jahr genau ansieht, ob es irgendwo Schäden gibt, die behoben werden müssen.
 

Verständlicherweise ergaben sich im Anschluss an den Vortrag viele Nachfragen. Eine davon ging dahin, ob man Kirchendächer mit Solaranlagen bestücken sollte. Dazu meinte Ulrike Kost, in diesem Punkt sei die Landeskirche etwas zögerlich. Von einigen Synodalen wurde kritisiert, dass die Beratung des Landeskirchenamtes, was Baufragen anbetrifft, nicht ausreichend sei, weil es dafür zu wenig Personal gebe. Dazu hatte die Referentin die gute Botschaft zu vermitteln, dass geplant sei, die Zustimmung der Landessynode vorausgesetzt, in den Verwaltungsverbünden im ganzen Land insgesamt 27 Stellen zu schaffen, die sich um Bauten und Liegenschaften kümmern sollten. Allerdings werde es dauern, bis die Stellen auch wirklich vorhanden sind.
 

Ein Einwand in eine ganz andere Richtung kam von Thomas Zugehör, dem Geschäftsführer des Diakonischen Werks Traunstein. Er appellierte an ein Umdenken: Man solle nicht nur immer von Rückgang sprechen, sondern darüber nachdenken, wie man die Kirchengemeinden so entwickeln könne, dass sie wieder wachsen können. Hier wurde ihm allerdings entgegengehalten, dass mehr Aktivität einer Kirchengemeinde mitnichten auch einen Zuwachs an Gemeindemitgliedern bedeute.
 

Eng mit dem Thema Immobiliensicherung verbunden sind die Solidarfonds, die im Dekanat seit einigen Jahren exisitieren. Von den jährlichen Zuweisungen der Landeskirche an die Kirchengemeinden werden fünf Prozent auf ein Solidarkonto gebucht, von dem dann in Notfällen Gelder an die Gemeinden ausgeschüttet werden können. Hier ist inzwischen einiges an Geld aufgelaufen, so dass sich die Synode damit zu befassen hatte, unter welchen Richtlinien das Geld auch wieder abgerufen werden kann. Denn im Dekanat Traunstein hat man dieses Solidarkonto nochmals gesplittet: Ein Teil des Geldes steht im Notfall jeder bedürftigen Gemeinden zur Verfügung (Solidarfonds), ein anderer Teil ist als eine Art Sparbuch konkret für jede Gemeinde zurückgelegt (Kirchengemeindefonds).
 

Der Waldkraiburger Kirchenpfleger Bernd Marczynski hatte es übernommen, den Synodalen Richtlinien vorzustellen, die im Dekanatsausschuss entwickelt worden waren. Demnach soll es Mittel aus dem Kirchengemeindefonds nach schriftlichem Antrag nur für landeskirchlich genehmigte Vorhaben geben. Aus dem Solidarfonds können besondere finanzielle Härten abgefedert werden beziehungsweise können Gelder bewilligt werden für die Setzung besonderer Schwerpunkte in einer Gemeinde. Festgelegt wurde auch, dass, wenn der Solidarfonds drei Jahresbeiträge übersteigt, das neu auflaufende Geld zur Hälfte in den Kirchengemeindefonds kommt. Nach einiger Diskussion stimmten die Synodenteilnehmer diesen Richtlinien zu.